Antwortdatum: 18.11.2024
Ja, sobald das UG-Stammkapital durch Gewinnrücklagen oder frisches Kapital auf mindestens 25.000 Euro anwächst, kann man ins GmbH-Register wechseln. Dazu beschließen die Gesellschafter eine Kapitalerhöhung und Satzungsänderung, der Notar beurkundet das. Dann meldet man die Änderung zum Handelsregister. Die UG wird offiziell zur GmbH, haftet weiterhin beschränkt, hat aber keine Pflicht mehr, Jahresgewinne zu thesaurieren.