Was bedeutet ‚Absonderung‘ bei Insolvenz und wie unterscheidet es sich von ‚Aussonderung‘? - Anwalte-de.com
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Was bedeutet ‚Absonderung‘ bei Insolvenz und wie unterscheidet es sich von ‚Aussonderung‘?

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Frage vom Besucher

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29.12.2024

Ich lese diese Begriffe, verstehe aber nicht den Unterschied.

Website-Administration 02.01.2025
Antwortdatum: 02.01.2025

Aussonderung (§ 47 InsO) betrifft Gegenstände, die gar nicht zur Insolvenzmasse gehören, weil sie dem Schuldner nicht gehören (z.B. Eigentumsvorbehalt). Der Eigentümer darf sie herausverlangen. Absonderung (§ 49 ff. InsO) bezieht sich auf Sachen, die dem Schuldner gehören, aber mit Pfandrechten oder Sicherheiten belastet sind. Der Gläubiger bekommt eine bevorrechtigte Befriedigung aus dem Verwertungserlös.

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