Antwortdatum: 30.10.2024
Ja, wenn mehrere Personen gemeinschaftlich ein Bauprojekt realisieren, bilden sie eine Bauherrengemeinschaft. Sie trägt gemeinsam das finanzielle und baurechtliche Risiko, schließt zusammen Bauverträge und koordiniert den Ablauf. Jeder haftet anteilig. In der Praxis gründet man oft eine GbR oder WEG, um das Projekt rechtlich zu organisieren.