Antwortdatum: 10.12.2024
'BE' steht für 'Beschäftigung erlaubt' und signalisiert, dass man arbeiten darf. Teilweise findet sich 'beschränkt' oder 'unbeschränkt'. Bei 'beschränkt' kann es eine Begrenzung auf einen bestimmten Arbeitgeber geben. Bei 'unbeschränkt' darf man bei jedem Arbeitgeber arbeiten. Näheres findet man im Zusatzblatt oder in den Nebenbestimmungen der Ausländerbehörde.