Antwortdatum: 26.12.2024
Ein Behandlungsvertrag entsteht meist formlos durch konkludentes Handeln: Der Patient sucht Hilfe, der Arzt behandelt ihn. Schriftliche Verträge sind im Alltag unüblich. Der Vertrag verpflichtet den Arzt zur lege artis Behandlung und den Patienten zur Vergütung. Gleichzeitig gelten Aufklärungs-, Dokumentations- und Sorgfaltspflichten.