Antwortdatum: 11.01.2025
Ein generelles Auskunftsrecht gibt es. Aber Behörden dürfen die Auskunft unter bestimmten Umständen verweigern (z.B. Datenschutz, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, laufende Ermittlungen). Es gibt Pressegesetze, die ein Informationsrecht vorsehen, aber kein unbedingtes Akteneinsichtsrecht. Journalisten können Antrag stellen; Behörde prüft, ob Geheimhaltungsgründe entgegenstehen.