Antwortdatum: 09.12.2024
Ein einheitliches 'Museumsrecht' als Gesetzbuch existiert nicht. Man spricht von diversen Rechtsbereichen, die Museen betreffen: Öffentliches Recht (Kulturgutschutz, Datenschutz, Haushaltsrecht bei staatlichen Museen), Urheberrecht, Leihverträge, Gemeinnützigkeit. Oft haben staatliche Museen Rechtsgrundlagen in Kulturfördergesetzen. Private Museen nutzen privatrechtliche Vereinbarungen. So entsteht ein 'Flickenteppich' an Regelungen.