Antwortdatum: 17.12.2024
Sprechstundenbedarf sind Arznei-, Verband- und Hilfsmittel, die in der Praxis für die Behandlung mehrerer Patienten verbraucht werden (z.B. Desinfektion, Pflaster, Notfallmedikamente). Sie werden über die Krankenkassen abgerechnet. Falsche Abrechnungen (Einzelverordnung statt Sprechstundenbedarf) gelten als Verstoß gegen die Vorgaben und können sanktioniert werden.