Antwortdatum: 08.11.2024
Das StaRUG (in Kraft seit 2021) ermöglicht Unternehmen, die noch nicht insolvent, aber gefährdet sind, ein Restrukturierungsverfahren außerhalb eines formellen Insolvenzverfahrens durchzuführen. Man kann Gläubigermehrheiten organisieren, einen Restrukturierungsplan beschließen und gerichtliche Eingriffe nutzen, ohne dass das komplette Insolvenzverfahren eröffnet wird. Es ist eine präventive Sanierungsoption.