Antwortdatum: 19.12.2024
Der eingetragene Kaufmann (e.K.) ist ein Einzelunternehmer, der im Handelsregister eingetragen ist und ein Handelsgewerbe betreibt. Er haftet mit seinem gesamten Privatvermögen. Diese Bezeichnung wird bei Eintragung in Abteilung A des Handelsregisters geführt. Eine Registrierung als e.K. kommt für Gewerbetreibende infrage, deren Geschäft einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Betrieb erfordert. Sie bleiben rechtlich ein Einzelunternehmer, verwenden aber die Firmierung 'Name e.K.', was Seriosität ausstrahlen und die Kaufmannseigenschaft nach außen dokumentieren soll.