Was bedeutet der Begriff ‚Reisevertrag‘ im BGB? - Anwalte-de.com

Was bedeutet der Begriff ‚Reisevertrag‘ im BGB?

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Frage vom Besucher

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25.10.2024

Ist das eine besondere Vertragsart, und welche Besonderheiten weist sie auf?

Website-Administration 30.10.2024
Antwortdatum: 30.10.2024

Der Reisevertrag ist eine Sonderform des Werk- bzw. Dienstvertrags, speziell in §§ 651a–651y BGB geregelt. Er zeichnet sich durch die Bündelung verschiedener Reiseleistungen (Unterkunft, Transport etc.) aus. Im Gegensatz zu normalen Dienstverträgen gelten umfangreiche Verbraucherschutzvorschriften, etwa Sicherungsschein, Schadensersatz bei entgangener Urlaubsfreude und Informationspflichten.

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