Antwortdatum: 13.12.2024
Der Begriff Unternehmensgründung bezeichnet den formellen und tatsächlichen Akt, ein neues Unternehmen zu schaffen – von der Geschäftsidee über die Wahl der Rechtsform bis hin zur Eintragung ins Handelsregister (falls nötig). Dabei wird unter anderem der Geschäftszweck definiert, die Kapitalausstattung gesichert, eine Unternehmensstruktur angelegt und sämtliche rechtliche Erfordernisse (Steuern, Genehmigungen) beachtet. Die Gründung bildet das Fundament, auf dem das Unternehmen später aufbauen kann.