Antwortdatum: 19.11.2024
Ja, Markeninhaber können beim Zoll einen Antrag auf Grenzbeschlagnahme stellen. So darf der Zoll verdächtige Sendungen zurückhalten, Plagiate überprüfen und ggf. vernichten. Basis sind EU-Verordnungen zum Zollschutz geistigen Eigentums. Der Antragssteller muss beweisen, dass es sich um rechtsverletzende Ware handelt. Nach der Freigabe zur Vernichtung haben Importeure eine kurze Widerspruchsfrist. Dieses Grenzbeschlagnahmeverfahren hilft effektiv gegen Produktfälschungen und Markeneingriffe im internationalen Warenverkehr.