Was bedeutet die ‚Allergenkennzeichnung‘ nach Verordnung (EU) Nr. 1169/2011? - Anwalte-de.com
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Was bedeutet die ‚Allergenkennzeichnung‘ nach Verordnung (EU) Nr. 1169/2011?

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Frage vom Besucher

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04.11.2024

Ich lese oft, dass Restaurants und Hersteller Allergene ausweisen müssen. Was genau ist vorgeschrieben?

Website-Administration 05.11.2024
Antwortdatum: 05.11.2024

Die LMIV (Lebensmittelinformationsverordnung) schreibt vor, dass 14 Hauptallergene (z.B. Gluten, Nüsse, Eier, Milch) bei vorverpackten und teilweise auch bei unverpackten Lebensmitteln deutlich gekennzeichnet werden müssen, wenn sie enthalten sind. Bei loser Ware (z.B. in Restaurants, Bäckereien) muss schriftlich oder mündlich informiert werden. Ziel ist, Menschen mit Allergien sicher zu informieren.

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