Vor einer Behandlung muss der Patient umfassend über Risiken und Alternativen informiert werden. Wann ist diese Aufklärung rechtswirksam?
Website-Administration
13.11.2024
Antwortdatum: 13.11.2024
Die Aufklärung muss verständlich, rechtzeitig und patientenangepasst erfolgen, damit er eigenverantwortlich entscheiden kann. Erst nach dieser informierten Einwilligung ist die Behandlung zulässig. Unterlassene oder fehlerhafte Aufklärung kann zu Haftungsansprüchen führen.
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Medizinrecht umfasst alle Vorschriften, die das Verhältnis zwischen medizinischen Leistungserbringern und Patienten regeln. Es sichert Qualitätsstandards und sorgt für klare Zuständigkeiten, damit Behandlungen transparent und rechtlich abgesichert erfolgen können.