Was bedeutet die ‚De-minimis-Regel‘ im Kartellrecht? - Anwalte-de.com

Was bedeutet die ‚De-minimis-Regel‘ im Kartellrecht?

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24.12.2024

Sind kleinste Marktanteile nicht relevant?

Website-Administration 28.12.2024
Antwortdatum: 28.12.2024

Ja, nach de-minimis-Grundsätzen werden Bagatellabsprachen oder Zusammenschlüsse mit unbedeutenden Marktanteilen nicht als spürbare Wettbewerbsbeschränkung angesehen. Meist liegt eine Grenze z.B. bei 10% Marktanteil (horizontal) oder 15% (vertikal). Wenn die Vereinbarung diese Schwelle nicht überschreitet, greift das Kartellverbot nicht. Dies soll kleine Kooperationen entlasten, die keine spürbaren Effekte auf den Wettbewerb haben.

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