Antwortdatum: 28.11.2024
Fiskuserbschaft tritt ein, wenn weder gesetzliche noch testamentarische Erben existieren und kein Testament vorliegt oder alle Erben ausgeschlagen haben. Dann fällt der Nachlass dem Staat als 'Erbe letzter Instanz' zu. Es kommt gar nicht so selten vor, besonders bei Alleinstehenden ohne Verwandte oder wenn der Nachlass überschuldet ist und Erben ausschlagen. Der Fiskus trägt dann auch die Schulden, falls das Vermögen diese abdeckt oder eben nicht.