Antwortdatum: 16.01.2025
MiFID II (Markets in Financial Instruments Directive II) hat zum Ziel, den Anlegerschutz und die Transparenz im Wertpapiergeschäft zu verbessern. Banken und Finanzdienstleister müssen bei Anlageberatungen die Kenntnisse, Erfahrungen, Finanzlage und Risikobereitschaft des Kunden detailliert abfragen und dokumentieren. Zudem werden Kosten und Nebenkosten offengelegt. Beratungsgespräche und Telefonate können aufgezeichnet werden, um spätere Streitfälle zu klären. MiFID II soll sicherstellen, dass Produkte zum Risikoprofil des Kunden passen und Interessenkonflikte minimiert werden.