Antwortdatum: 14.01.2025
Weil Deutschland ein zweigleisiges System hat: den öffentlich-rechtlichen Rundfunk (ARD, ZDF, Deutschlandradio) und die privaten Sender (RTL, ProSieben etc.). Beide existieren nebeneinander, was seit den 1980er Jahren verfassungsrechtlich anerkannt ist. Öffentlich-rechtliche Sender werden durch Rundfunkbeitrag finanziert, private durch Werbung oder Pay-TV.