Antwortdatum: 19.01.2025
Beim Ehegattensplitting wird das gemeinsame zu versteuernde Einkommen beider Ehegatten addiert und halbiert, der Steuersatz für diese Hälfte ermittelt und dann verdoppelt. Dadurch profitieren Paare mit unterschiedlich hohem Einkommen, weil der progressionsbedingte Steuervorteil steigt. Kritik besteht, da es Alleinverdiener-Ehen begünstigt und teils Frauen vom Arbeitsmarkt fernhält. Trotzdem ist das Splitting das geltende Verfahren, sofern keine Einzelveranlagung gewählt wird.