Antwortdatum: 02.12.2024
Bei der Einheitslösung erhalten die Kinder erst vom Letztversterbenden das gesamte Familienvermögen. Der Überlebende wird Alleinerbe. Bei der Trennungslösung bekommen Kinder bereits beim Tod des Erstversterbenden bestimmte Vermögensanteile. Die genaue Ausgestaltung variiert, beeinflusst aber, ob die Kinder beim ersten Erbfall schon Miterben werden oder erst nach dem zweiten Todesfall.