Antwortdatum: 25.12.2024
Die eGA bzw. ePA (elektronische Patientenakte) ist ein Angebot, das Patienten annehmen können. Ärzte sollten Einträge vornehmen, sind aber nicht gezwungen, alle Daten digital zu speichern. Allerdings fördert das E-Health-Gesetz den Ausbau. Patienten entscheiden, welche Daten drin sind. Die Praxis muss die Schnittstelle technisch anbieten, wenn die Software das unterstützt.