Antwortdatum: 03.01.2025
Die Erwerbsminderungsrente wird gewährt, wenn die Erwerbsfähigkeit erheblich eingeschränkt ist. Voll erwerbsgemindert ist, wer nicht mehr als drei Stunden täglich arbeiten kann, teilerwerbsgemindert ist, wer nur drei bis unter sechs Stunden arbeiten kann. Zudem muss eine Mindestversicherungszeit (Wartezeit von fünf Jahren) erfüllt sein. Der Medizinische Dienst der Rentenversicherung prüft, ob medizinische oder berufliche Gründe vorliegen.