Antwortdatum: 17.01.2025
'Ex aequo et bono' heißt, das Gericht kann nach Billigkeit entscheiden, statt strengem Recht. In Investitionsschiedsverfahren braucht es meist eine ausdrückliche Ermächtigung beider Parteien. Ohne Einwilligung wird normalerweise nach den einschlägigen Rechtsquellen (Vertrag, Völkerrecht, anwendbares nationales Recht) entschieden.