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Was bedeutet ‚Geschäftliche Handlung‘ im Sinne des UWG?

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Frage vom Besucher

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24.10.2024

Zählt jeder private Post bei Facebook auch dazu?

Website-Administration 27.10.2024
Antwortdatum: 27.10.2024

Eine geschäftliche Handlung ist jedes Verhalten einer Person zugunsten des eigenen oder fremden Unternehmens, das mit Marktteilnehmern interagiert. Es muss einen objektiv geschäftlichen Zweck verfolgen. Reine Privatpostings sind keine geschäftlichen Handlungen. Sobald aber Produkte beworben oder Vertriebsinteressen verfolgt werden, liegt eine 'geschäftliche Handlung' nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG vor. Influencer, die kommerzielle Absichten haben, können somit unter das UWG fallen.

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