Antwortdatum: 03.01.2025
Normalerweise werden Zinsen oder Dividenden mit 25% Abgeltungsteuer belegt. Ist der persönliche Einkommensteuersatz jedoch unter 25%, kann man eine Günstigerprüfung beantragen. Dann werden die Kapitalerträge in die normale Veranlagung einbezogen, und wenn der Steuersatz darunter liegt, erhält man eine Erstattung. Wichtig ist, dies im Rahmen der Einkommensteuererklärung zu beantragen.