Antwortdatum: 13.11.2024
Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG) unterliegen der Körperschaftsteuer (KSt) mit einem festen Steuersatz von 15%. Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag. Auf kommunaler Ebene fällt außerdem die Gewerbesteuer an. Der Gewinn nach handelsrechtlicher Bilanz wird steuerlich korrigiert, um das zu versteuernde Einkommen zu ermitteln. Die Ausschüttung an Gesellschafter unterliegt dann nochmals der Kapitalertragsteuer (Abgeltungsteuer von 25%).