Antwortdatum: 10.11.2024
In der GmbH & Co. KG ist die GmbH die Komplementärin, also der persönlich haftende Gesellschafter der Kommanditgesellschaft. Sie übernimmt die unbeschränkte Haftung, jedoch haftet sie de facto nur mit ihrem eigenen Gesellschaftsvermögen. Privathaftung natürlicher Personen entfällt. Diese GmbH wird daher Komplementär-GmbH genannt. Sie führt die Geschäfte der KG und trägt das Risiko, ohne dass die dahinterstehenden Menschen privat haften müssen. Diese Konstruktion verbindet die Vorteile einer KG (Personengesellschaft) mit der Haftungsbeschränkung einer GmbH.