Antwortdatum: 05.01.2025
Grundsätzlich ja, Vertragsärzte stehen in der Pflicht, gesetzlich Versicherte zu behandeln. Ausnahmen gelten bei Kapazitätsgrenzen oder Fachspezialisierung. Eine willkürliche Ablehnung einzelner Patienten wäre ein Verstoß gegen das SGB V. Notfälle müssen stets behandelt werden, unabhängig von Kapazitäten.