Antwortdatum: 10.11.2024
Frei Laderampe heißt, dass der Verkäufer die Ware an der Rampe des Käufers anliefert, dort aber kein Entladen übernimmt. Sobald die Ware die Rampe erreicht, gilt sie als abgeliefert. Das Transportrisiko trägt der Verkäufer bis dorthin. Der Käufer muss das Entladen organisieren. Eventuelle Schäden beim Entladen gehen zu Lasten des Käufers. Diese Klausel ähnelt dem HGB-Frachtrecht, in dem Ablieferung als wesentlicher Moment für die Risikoübergabe angesehen wird.