Antwortdatum: 27.12.2024
Die Geheimhaltungspflicht bezieht sich auf alle vertraulichen Informationen, die Sie im Rahmen Ihrer Tätigkeit erfahren, zum Beispiel Kundenlisten, Produktionsverfahren oder interne Zahlen. Diese Pflicht gilt in der Regel auch über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus, sofern nichts anderes vereinbart ist. Verstöße können zu Schadensersatzansprüchen oder sogar strafrechtlichen Konsequenzen (z. B. bei Geschäftsgeheimnissen) führen. Achten Sie darauf, genau zu prüfen, was als vertraulich eingestuft ist. Wenn Sie unsicher sind, ob Sie Informationen weitergeben dürfen, holen Sie sich vorab eine Freigabe oder rechtliche Beratung.