Antwortdatum: 04.11.2024
Ja, nach den Denkmalschutzgesetzen der Länder muss jeder, der zufällig archäologische Gegenstände findet, dies unverzüglich der zuständigen Denkmalbehörde melden. Eigenständiges Behalten oder Verkauf kann illegal sein. Je nach Bundesland regeln Schatzregale, wem der Fund gehört (teils Landeseigentum). Der Finder erhält ggf. eine Finderprämie oder Entschädigung.