Antwortdatum: 17.01.2025
Familienunternehmen vereinbaren oft Nachfolgeklauseln, die festlegen, ob Kinder oder andere Familienmitglieder Anteile übernehmen und Geschäftsführungsfunktionen ausfüllen. Man kann dies im Gesellschaftsvertrag regeln (z. B. Vorkaufsrechte, Zustimmungsklauseln) oder in einem separaten Familienpool-Vertrag. Oft wird zudem ein Beirat installiert, um die Übergabe zu begleiten. Wichtig sind auch erbrechtliche Aspekte: Wer erbt Anteile bei Tod eines Gesellschafters? Eine Testamentsgestaltung und ggf. Ehevertrag können erforderlich sein, um Streit zu vermeiden. Eine geplante Nachfolge erhöht die Stabilität und den Fortbestand des Unternehmens.