Antwortdatum: 18.11.2024
Ein sogenannter Nullplan kann bedeuten, dass die Gläubiger in einem Insolvenzplanverfahren zustimmen, gar keine Quote zu bekommen. Das ist selten, kann aber akzeptiert werden, wenn alle Gläubiger an künftige Einkünfte oder andere Vorteile glauben oder ohnehin mit keiner Verteilung rechnen. Ist der Plan angenommen und bestätigt, führt das zu einer schnellen Restschuldbefreiung.