Antwortdatum: 16.12.2024
Als Veranstalter oder Dienstleister haben Sie das Hausrecht in Ihren Räumlichkeiten oder auf dem gemieteten Veranstaltungsgelände. Wer gegen Vertragsbedingungen oder Hausordnungen verstößt (z. B. randaliert, andere gefährdet), kann von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Sie können einen Platzverweis aussprechen, was bedeutet, dass die betreffende Person das Gelände sofort verlassen muss. Wenn diese Person sich weigert, dürfen Sie notfalls die Polizei hinzuziehen, damit die Anweisung durchgesetzt wird. Achten Sie darauf, nicht willkürlich vorzugehen, sondern einen nachvollziehbaren Grund zu haben, der eine Fortsetzung der Veranstaltung ohne die Person rechtfertigt.