Antwortdatum: 09.01.2025
Große GmbHs unterliegen höheren Rechnungslegungsvorschriften nach HGB. Die Einstufung als große Kapitalgesellschaft erfolgt, wenn zwei von drei Schwellenwerten (Bilanzsumme, Umsatz, Arbeitnehmerzahl) überschritten sind. Dann muss man den Jahresabschluss mit Anhang und Lagebericht aufstellen, diesen durch einen Abschlussprüfer prüfen lassen und im Bundesanzeiger offenlegen. Die Offenlegung ist umfangreicher als bei kleinen oder mittelgroßen GmbHs. Ebenfalls sind strengere Vorgaben zu Rückstellungen, Lageberichtinhalten und Risikoberichterstattung einzuhalten.