Antwortdatum: 19.12.2024
Ein Reisevermittler vermittelt lediglich den Vertrag zwischen Kunde und Veranstalter oder Airline. Er schließt keinen eigenen Reisevertrag. Daher haftet er nicht für Reisemängel, sondern nur für Fehler bei der Vermittlung. Der Veranstalter hingegen haftet für die Durchführung der Reise. Wer bei Buchung nicht klar als Vermittler erkennbar ist, könnte jedoch als Veranstalter eingestuft werden.