Antwortdatum: 15.12.2024
Die Restschuldbefreiung erlässt dem Schuldner die noch offenen Forderungen, sofern er seinen Mitwirkungspflichten nachgekommen ist und die Verfahrenskosten gedeckt sind. Nach Ablauf der Wohlverhaltensperiode (i.d.R. drei oder sechs Jahre) ist man schuldenfrei, ausgenommen sind bestimmte Forderungen (z.B. Geldstrafen, Unterhaltsrückstände).