Antwortdatum: 14.12.2024
Das Fünfte Buch des Handelsgesetzbuchs enthält spezielle Bestimmungen zum Seefrachtvertrag, Konnossement und zur Reederei. Es beschreibt den Vertragsabschluss zwischen Verlader und Reeder und regelt die Pflichten des Verfrachters (Reeders) hinsichtlich Verladung, Stauung, Pflege und Ablieferung der Fracht. Für Haftungsfragen gelten besondere Regeln. Auch internationale Übereinkommen wie die Haag-Visby-Regeln können zusätzlich maßgebend sein, wenn sie in deutscher Rechtsordnung umgesetzt sind.