Antwortdatum: 16.12.2024
Eine erfolgsabhängige Vergütung (Success Fee) kann sowohl im Rahmen eines Dienst- als auch Werkvertrags auftreten. Entscheidend ist, ob nur ein sorgfältiges Tätigwerden geschuldet ist oder ein konkreter Erfolg. Wird die Vergütung nur fällig, wenn bestimmte messbare Ergebnisse erreicht werden (z. B. Einspareffekte), ähnelt das stark einem Werkvertrag. Allerdings bleibt es rechtlich ein Dienstvertrag, wenn der Berater lediglich die vereinbarte Leistung erbringt und keinen garantierten Erfolg schuldet. Das Risiko liegt auf beiden Seiten: Der Berater erhält sein Honorar nur bei Zielerreichung, der Auftraggeber zahlt erst dann, wenn die Beratung messbar erfolgreich war.