Antwortdatum: 28.12.2024
Die Testierfreiheit erlaubt, seinen Nachlass nach eigenem Willen zu verteilen. Man kann Personen enterben oder begünstigen. Allerdings begrenzt der Pflichtteil diese Freiheit für engste Angehörige. Die gesetzliche Erbfolge greift nur, wenn kein Testament existiert oder es unwirksam ist. Ansonsten hat jeder das Recht, sein Vermögen privat zu verteilen, solange Mindestanteile (Pflichtteil) für bestimmte Angehörige gewahrt sind.