Antwortdatum: 07.11.2024
Eigentümer eines Gebäudes oder Grundstücks haben eine Verkehrssicherungspflicht. Sie müssen dafür sorgen, dass keine vermeidbaren Gefahrenquellen entstehen (z.B. Glatteis beseitigen, marode Treppen absichern). Kommt es zu Schäden, kann man haften, wenn man diese Pflichten vernachlässigt hat. Eine Haftpflichtversicherung kann vor finanziellen Folgen schützen.