Antwortdatum: 02.12.2024
Die Anrechnung sorgt dafür, dass bereits erhaltene Zuwendungen den Pflichtteilsanspruch mindern. Im Testament schreibt man: 'Die Schenkung in Höhe von X an Kind A rechne ich auf dessen künftigen Pflichtteil an.' Dann bekommt A bei Tod ggf. einen geringeren Pflichtteilsanspruch. Wichtig ist, dass solche Anrechnungsbestimmungen deutlich ausgesprochen werden, sonst kann Kind A doppelt profitieren.