Antwortdatum: 12.01.2025
Das Zentrale Testamentsregister sammelt und verwaltet Hinweise, wo notarielle Testamente und erbvertragliche Urkunden liegen. Nach einem Todesfall meldet das Standesamt den Sterbefall ans Register, welches das Nachlassgericht informiert, wo Dokumente hinterlegt sind. So wird verhindert, dass das Testament übersehen wird. Für eigenhändige Testamente kann man freiwillig eine Registrierung vornehmen, wenn es beim Notar oder Gericht verwahrt ist.