Antwortdatum: 25.12.2024
Das Kohleausstiegsgesetz (KVBG) regelt den schrittweisen Ausstieg aus der Kohleverstromung bis spätestens 2038. Es definiert Zeitpläne, welche Braunkohle- und Steinkohlekraftwerke vom Netz gehen sollen. Betreiber können Entschädigungen für vorzeitige Stilllegungen erhalten, sofern sie sich in Ausschreibungen bewerben oder es gesetzliche Anordnung gibt. Für Braunkohlegebiete sieht das Gesetz umfassende Strukturhilfen vor. Zudem enthält das KVBG Übergangsfristen, mögliche vorzeitige Enddaten und Klauseln zur Überprüfung (eine Prüfung um 2026, ob ein früherer Ausstieg 2035 möglich ist). Das Gesetz zielt darauf ab, Klimaziele zu erreichen und den betroffenen Regionen wirtschaftliche Perspektiven zu geben.