Die MaBV schreibt vor, dass der Bauträger erst Zahlungen vom Käufer in bestimmten Raten (z.B. nach Fertigstellung des Kellers, Rohbaus, etc.) verlangen darf, um Käufer vor Verlusten zu schützen. Außerdem enthält sie Regeln für die Registrierungspflicht von Maklern und Bauträgern, ihre Pflichten zur Vermögensverwaltung und zur Buchführung. Ziel ist Verbraucherschutz im Bauträgergeschäft.
Wählen Sie unten eine Stadt aus, um zu den Anwälten zu diesem Thema zu gelangen:
Diese Website verwendet Cookies, um Inhalte und Werbebotschaften zu personalisieren, Analysen zu sammeln und andere Zwecke zu nutzen. Bitte lesen Sie unsere Cookie-Richtlinie. Wenn Sie der Verwendung von Cookies zustimmen, klicken Sie auf «Akzeptieren».