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Was besagt die ‚Willenserklärung‘ in Online-Frachtverträgen?

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01.12.2024

Elektronische Buchungen (Trackingportale) – wie ist das vertraglich verbindlich?

Website-Administration 03.12.2024
Antwortdatum: 03.12.2024

Online-Frachtverträge entstehen wie jede Willenserklärung: Der Kunde gibt ein Angebot ab, der Dienstleister nimmt an. Elektronische Bestätigungen genügen. Rechtswirksamkeit ist durch das BGB-EG (E-Commerce-Richtlinie) abgesichert, sofern alle Pflichtangaben und AGB einbezogen werden. Der Klick auf 'Buchung bestätigen' wird als Einverständnis gewertet. Die AGB-Ladung muss klar ersichtlich sein, damit der Nutzer weiß, welche Bedingungen gelten.

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