Antwortdatum: 15.01.2025
Jagd- oder Schießsport-Events erfordern hohe Sicherheitsvorkehrungen. Wer daran teilnimmt, akzeptiert ein gewisses Restrisiko. Kommt es zu einem Unfall wegen unsachgemäßer Organisation, haftet der Veranstalter. Wenn ein Teilnehmer fahrlässig schießt, kann er zivil- und strafrechtlich belangt werden. Das Wettkampfschadensrisiko heißt, dass gewisse (tolerierte) Gefahren vertraglich hingenommen werden, aber bei groben Sicherheitsmängeln haftet man.