Antwortdatum: 29.11.2024
Eintragungen in Abteilung A (Einzelkaufleute, OHG, KG) oder B (GmbH, AG) machen das Unternehmen zum 'Vollkaufmann' mit Rechten und Pflichten (z.B. Firmierung, Buchführungspflicht). Es herrscht Publizität: Jeder kann einsehen, wer Geschäftsführer ist, ob Prokura erteilt wurde. Löschungen signalisieren die Beendigung der Unternehmung. Die Eintragung verleiht dem Betrieb einen transparenten rechtlichen Status und kann das Vertrauen im Geschäftsverkehr erhöhen.