Geht es nur um Gemälde, oder gehören auch Bauwerke, Musikinstrumente etc. dazu?
Website-Administration
09.01.2025
Antwortdatum: 09.01.2025
Der Begriff 'Kulturgut' ist weit gefasst. Er umfasst bewegliche wie auch unbewegliche Gegenstände von künstlerischem, geschichtlichem oder archäologischem Wert. Dazu zählen Gemälde, Skulpturen, Manuskripte, archäologische Objekte, Musikinstrumente mit historischem Wert, aber auch denkmalgeschützte Bauwerke und andere kulturhistorisch bedeutsame Dinge.
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